Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen laut Gesetzgeber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Eine Vielzahl von sinnvollen ärztlichen Leistungen ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten.
Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen
(IGeL-Leistungen)
Ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein, der Wunsch nach Selbstfürsorge und nach Gesundheitsoptimierung erfordern Leistungen (ähnlich wie Sie z.B. privatversicherte Patientin und Patienten erhalten) die aus dem Pauschalbetrag der Krankenkassen nicht finanziert werden.
Solche empfehlenswerten, aber individuellen Wunschleistungen müssen Ärztin und Ärzte den Patientin und Patienten gemäß der Rechtslage auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung stellen.
Ich werden Ihnen nur Leistungen anbieten, die ich medizinisch vertreten kann und für sinnvoll erachte. Über die detaillierten Kosten nach dem zugrundeliegenden Satz der Gebührenordnung für Ärzte informieren und beraten wir Sie gern.